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Interessengemeinschaft Seniorenleichtathletik

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Herzlich willkommen auf den Internetseiten der Interessengemeinschaft Seniorenleichtathletik.

letzte Änderungen: 01.09.10 Hauptseite - 08.07.10 Vaterstettener Erklärung -

Anti-Doping Newsletter des DLV (September 2010)




Hilfe für Bogatynia - Spendenaufruf

Die 17. Senioren-Europameisterschaften in Nyíreygháza (Ungarn) sind noch in guter Erinnerung. Am letzten Tag der Titelkämpfe wurde die EVAA-Flagge an die nächsten Ausrichter 2012, die Städte Zittau, Bogatynia (Polen) und Hradek (Tschechische Republik), überreicht. Damals ahnte niemand, welche Katastrophe das Dreiländereck Anfang August ereilen würde.

Vollständigen Artikel lesen >> (DLV-Seite)



Kontrollsystem und Anti-Dopimg Erklärung

Referat von Rüdiger Nickel als Download (3MB)



Ablauf einer Doping-Kontrolle

Auf seiner Internetseite veröffentlicht der Deutsche Leichtathletik-Verband ein Video des Manfred Donike Instituts für Dopinganalytik, das auf „leichtathletik.tv“ angesehen werden kann.
Der Film bringt Aufklärung und zeigt, wie das Prozedere wirklich ist und worauf es zu achten gilt. Der 25-minütige Film schildert dabei auch aufschlussreiche Details zu dem für alle Aktiven, die mit einer Dopingkontrolle rechnen müssen, wichtigen Thema.

Rüdiger Nickel,
Doping-Berater von proMASTERs
Interessengemeinschaft Seniorenleichtathletik




Neue TUE - Antragsfristen

Durch Änderung der Antragsfristen (jetzt einheitlich für DLV, EVAA und WMA) ergeben sich neue Termine:
DM Wurf-Mehrkampf in Bogen: 22. Juli an die NADA
DM Bahngehen in Bühlertal: 05. Aug. an die NADA
DM Mannschaft (DAMM) in Bad Oeynhausen: 12. Aug. an die NADA
DM Straße 10 km in Ohrdruf: 12. Aug. an die NADA
DM Gehen 10 km in Gleina: 19. Aug. an die NADA
WM Berglauf in Korbielow (POL): 29. Juli an Pier Luigi Fiorella




Neue Frist für TUE-Anträge

Auch die IAAF hat die Antragsfrist für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) geändert und hat somit in Anpassung an den WADA-Code die Antragsfrist auf 30 Tage vor dem Wettkampf festgelegt. Bisher lag diese bei 21 Tagen vor dem Wettkampf. Zu beachten ist dabei, dass es sich nicht um Werktage handelt, sondern alle Tage, einschließlich Sonn- und Feiertage, in diese Frist eingerechnet werden.
Diese neue Frist von 30 Tagen gilt somit auch für die Seniorensportler/innen.


Wichtiger Hinweis der NADA

Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Standards für Medizinische Ausnahmegenehmigungen der NADA am 1. Juli 2010 hat sich auch die Antragsfrist für Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) geändert. Die NADA hat die Antragsfrist auf 30 Tage vor dem Wettkampf festgelegt. Bisher lag diese bei 21 Werktagen vor dem Wettkampf. Zu beachten ist dabei auch, dass es sich nicht mehr um Werktage handelt, sondern alle Tage, einschließlich Sonn- und Feiertage, in diese Frist eingerechnet werden. Dies ist eine Anpassung an den WADA-Code. Davon abweichend sind die TUE-Antragsfristen von WMA (28 Tage) und IAAF (21 Tage).



Titelfoto September 2010: