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Nicht alle Gruppen der internationalen Verbotsliste enthalten eine vollständige Auflistung sämtlicher verbotenen Wirkstoffe, sondern nur die Sammelbezeichnung. Alle verbotenen Substanzen gelten als „spezifische Substanzen“ mit Ausnahme der Substanzen in den Klassen S1, S2, S4.4 und S6.a sowie der Methoden M1, M2 und M3. Es ist daher ratsam, nicht nur auf den angegebenen Wirkstoff zu achten, sondern auch darauf, welcher Gruppe dieser angehört. Dies gilt insbesondere für