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Nicht alle Gruppen der internationalen Verbotsliste enthalten eine vollständige Auflistung sämtlicher verbotenen Wirkstoffe, sondern nur die Sammelbezeichnung. Alle verbotenen Substanzen gelten als „spezifische Substanzen“ mit Ausnahme der Substanzen in den Klassen S1, S2, S4.4 und S6.a sowie der Methoden M1, M2 und M3. Es ist daher ratsam, nicht nur auf den angegebenen Wirkstoff zu achten, sondern auch darauf, welcher Gruppe dieser angehört. Dies gilt insbesondere für

S3. BETA-2-AGONISTEN
S9. GLUCOCORTICOIDE

Hier empfiehlt es sich zu überprüfen, ob der angegebene Wirkstoff einer dieser verbotenen Wirkstoffgruppen angehört.
Bei Zweifeln empfiehlt es sich, den behandelnden und verschreibenden Arzt darauf hinzuweisen, dass der Wettkampfsport besonderen Dopingregeln und einer Verbotsliste unterworfen ist, die mit dem Arzt selbst erörtert werden kann: www.nada-bonn.de unter „Verbotsliste WADA 20xx“ oder Rückfragen bei Rüdiger Nickel, Anti-Doping-Berater der EVAA und von proMASTERs.