
Da ich Wettkampfsport treibe, ist es doch notwendig, den zusätzlichen Bedarf auszugleichen, dem Körper verbrauchte Vitamine zu geben. Dazu nehme ich Kapseln und Pulverpäckchen. Die sind ja als Nahrungsergänzungsmittel wohl erlaubt. Außerdem sollen sie ja in erlaubter Weise die Leistung steigern. Jetzt lese ich immer wieder, dass Sportler positiv getestet werden, die solche Mittelchen genommen habe. Laufe ich Gefahr, positiv getestet zu werden, wenn ich solche Nahrungsergänzungsmittel nehme?
Diese Frage stellte Edith L. aus Pasing
Grundsätzlich sollen Nahrungsergänzungsmittel (NEM) den Vitamin-, Nähr- oder Ballaststoffhaushalt auffrischen, sei es, um durch Sport vermehrt verbrauchte Substanzen auszugleichen oder um die eigene Leistungsfähigkeit erlaubt zu steigern.
Achtung: Laufende Studien der WADA ergeben, dass ca. 15 Prozent aller NEM mit dopingrelevanten Substanzen verunreinigt sind. Davon betroffen sind auch in Deutschland frei verkäufliche Produkte.
NEM unterliegen nicht den strengen deutschen Regeln, die für die Zulassung von Medikamenten gelten, sondern nur dem allgemeinen Lebensmittelrecht. Deswegen besteht auch keine Verpflichtung, alle Substanzen auf dem Beibackzettel zu vermerken. Darüber hinaus besteht eine erhebliche Gefahr, dass die NEM verunreinigt, also mit geringen Dosen kontaminiert sind. Das kann auch dazu führen, dass jede Charge anders zusammengesetzt ist. Dieses Risiko kann keinem Sportler genommen werden. Besonders brisant wird es, wenn man NEM aus dem Ausland, insbes. übers Internet bezieht. Denn hier gelten andere, manchmal gar keine Sicherheitsregelungen, und manche Mittel sind dort völlig freigegeben, während sie in Deutschland unter die engen Regelungen des Arzneimittelgesetzes fallen würden.
Schließlich sollte jeder Sportler überlegen, ob nicht in einer ausgewogenen Kost genug Stoffe sind, um den Sportlerhaushalt auszugleichen.
Auf jeden Fall sollte jeder Sportler sparsam mit solchen NEM sein, grundsätzlich auch hier seinen Arzt fragen und sich von ihm beraten lassen. Wenn NEM notwendig erscheinen, sollten sie auf keinen Fall über das Ausland oder Internet bezogen werden. Denn hier besteht überhaupt keine Kontrolle. Wer noch ein bisschen mehr Sicherheit haben möchte, kann sich an die Hotline des Olympiastützpunktes Köln wenden, der eine umfangreiche Datenbank zur Dopingrelevanz von NEM bereithält. Nur dann, wenn bei einem positiven Dopingbefund der Sportler selbst nachweist, dass er die Dopingsubstanz mit einem NEM zu sich genommen hat, ohne dass diese deklariert worden ist, kommt er um eine Ahndung herum. Dies ist allerdings außerordentlich schwierig und risikoreich.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Artikel „Nahrungsergänzungsmittel“ von Dr. Anne Jakob im zweibändigen „Das Anti-Doping-Handbuch“ von Nickel/Rous, erschienen im Meyer & Meyer-Verlag, Aachen (ISBN 978-3-89899-186-5 und ISBN 978-3-89899-187-2), zusammen mit grundlegenden Beiträgen zum Thema „Kampf gegen Doping“ sowie allen wichtigen Listen, Dokumenten, Formularen, Links und Adressen.