Ratgeber - proMA antwortet
Oktober 2007
Was tun, wenn's mal ganz eng wird?
Vor der Senioren-Weltmeisterschaft in Italien ging es mir bestens, bis ich mir kurz vor der
Abfahrt nach Riccione beim Abschlusstraining einen Schmerz im Oberschenkel zuzog, den ich
nicht recht deuten konnte. Mein Hausarzt verschrieb mir ein Mittel, das er in solchen
Fällen "immer verschreibt". Ich versuchte, mich auf die sichere Seite zu bringen.
Ich fragte ihn, ob dieses Mittel verboten sei, weil es Dopingsubstanzen enthält.
Er wusste nicht so recht um die verbotene Liste,er glaubte aber, mich sicher wiegen zu können.
Da nun die 21 Tage Meldefrist verstrichen war, habe ich sicherheitshalber auf meinen Start
verzichtet und "nur" meinen Mann begleitet und betreut (was er zu schätzen wusste und sehr
erfolgreich war). Ich möchte das Ganze aber nicht noch einmal wiederholt wissen. Was kann
und muss ich tun?
Diese Frage stellte Inge F. aus K
"ProMa" antwortet:
Keine Sorge, Frau F.; Sie haben richtig gehandelt und sind kein Risiko eingegangen.
Jedoch hätte es eine andere Möglichkeit gegeben: der Europäische
Senioren-Leichtathletikverband (EVAA) hatte angeboten (und wird es auch in Zukunft bei
allen Europameisterschaften tun), dass "Notfälle" direkt vor Ort behandelt und geklärt
werden. So auch geschehen in Riccione, wo zwei solcher Fälle entschieden wurden.
Und zwar mit dem neuen
proMASTERs-FINDEX.
Wenn Sie diese Liste auf der Website von proMASTERs anklicken, werden Sie alle von der
WADA verbotenen Substanzen in alphabetischer Ordnung vorfinden. So können Sie sicher
kontrollieren, ob "Ihr" Schmerzmittel" was Verbotenes enthält. Sie haben also richtig
gehandelt.
Für die Zukunft (hoffentlich bleiben Sie noch recht lang gesund!) empfehle ich Ihnen,
zusammen mit Ihrem Hausarzt diese
proMASTERs-FINDEX-Liste durchzugehen.
Vielleicht gibt es ja auch eine alternative Substanz, die unbedenklich ist. Welche gängigen Arzneimittel unbedenklich sind, ist übrigens auch in einer sog. "Weißen Liste" veröffentlicht. Diese können Sie über den Anti-Doping-Berater der EVAA sowie von
proMASTERs, Rüdiger Nickel, erhalten. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie auch offiziell auf dem gleichen Weg eine verbindliche Auskunft mittels einer "Medikamentenanfrage" stellen. Es gibt also viele Möglichkeiten. Weiterhin viel Erfolg und beste Gesundheit wünscht Ihnen
"proMA".
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