Ratgeber - proMA antwortet
Februar 2008
Unterschiede zwischen TUE und ATUE Antrag?
Gibt es eigentlich einen gravierenden Unterschied zwischen den "TUE-Anträgen"
und den "ATUE-Anträgen"? Es ist aus meiner Sicht einfacher, wenn man nur eine Form
des Antrages hat.
Diese Frage stellte Klaus-Peter M. aus Z.
"ProMa" antwortet:
In der Tat ist das System der Ausnahmegenehmigungen etwas verwirrend. Es gibt insgesamt vier
verschiedene Formulare, um eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen, zwei für
Starts nur bei nationalen Veranstaltungen und zwei für Starts auch bei internationalen
Veranstaltungen.
Internationale Ausnahmegenehmigungen sind bei der WMA zu beantragen,
nationale
bei der NADA. Wem das zu kompliziert ist, reicht sie einfach beim Anti-Doping-Berater von
proMASTERs (Rüdiger Nickel, Engelhardstraße 37 - 63450 Hanau -
Fax: 06181-92370-20 - E-Mail:
RN@nickel-nickel.de) ein, der sie unverzüglich an die zuständige
Stelle weiterleitet. Dort können auch Formulare angefordert werden. Der
"proMASTERs-Substanzen-FINDEX" gibt Auskunft darüber, ob eine Substanz
verboten ist oder nicht.
Grundsätzlich ist eine
"Medizinische Ausnahmegenehmigung" (TUE) zu beantragen.
Die gilt für alle Substanzen, die auf der "Liste der verbotenen Substanzen" verzeichnet sind.
Vereinfachte Ausnahmegenehmigung (ATUE) ist nur für besondere Substanzen vorgesehen,
nämlich für
Beta-2-Agonisten und
"nicht-systemisch verabreichte Glucocorticosteroide"
- wer das braucht, wird sicherlich genauer wissen, was das ist.
Bei den Ausnahmeanträgen muss stets auf Folgendes geachtet werden: Sie müssen spätestens
21 Tage vor der entsprechenden Veranstaltung gestellt werden.
Und dann gibt es nochmals eine Ausnahme von der Ausnahme: Bei
Senioren ab 50 Jahren,
die an
Diabetes mellitus leiden und
Insulin oder
Diuretika verschrieben
bekommen haben, reicht es für
nationale Veranstaltungen aus, wenn sie bei Wettkämpfen
eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der sich die medizinische Notwendigkeit hierfür
ergibt.
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