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Ratgeber - proMA antwortet

Februar 2008

Unterschiede zwischen TUE und ATUE Antrag?

Gibt es eigentlich einen gravierenden Unterschied zwischen den "TUE-Anträgen" und den "ATUE-Anträgen"? Es ist aus meiner Sicht einfacher, wenn man nur eine Form des Antrages hat.

Diese Frage stellte Klaus-Peter M. aus Z.

"ProMa" antwortet:

In der Tat ist das System der Ausnahmegenehmigungen etwas verwirrend. Es gibt insgesamt vier verschiedene Formulare, um eine medizinische Ausnahmegenehmigung zu beantragen, zwei für Starts nur bei nationalen Veranstaltungen und zwei für Starts auch bei internationalen Veranstaltungen.

Internationale Ausnahmegenehmigungen sind bei der WMA zu beantragen, nationale bei der NADA. Wem das zu kompliziert ist, reicht sie einfach beim Anti-Doping-Berater von proMASTERs (Rüdiger Nickel, Engelhardstraße 37 - 63450 Hanau - Fax: 06181-92370-20 - E-Mail: RN@nickel-nickel.de) ein, der sie unverzüglich an die zuständige Stelle weiterleitet. Dort können auch Formulare angefordert werden. Der "proMASTERs-Substanzen-FINDEX" gibt Auskunft darüber, ob eine Substanz verboten ist oder nicht.

Grundsätzlich ist eine "Medizinische Ausnahmegenehmigung" (TUE) zu beantragen. Die gilt für alle Substanzen, die auf der "Liste der verbotenen Substanzen" verzeichnet sind.

Vereinfachte Ausnahmegenehmigung (ATUE) ist nur für besondere Substanzen vorgesehen, nämlich für Beta-2-Agonisten und "nicht-systemisch verabreichte Glucocorticosteroide" - wer das braucht, wird sicherlich genauer wissen, was das ist.

Bei den Ausnahmeanträgen muss stets auf Folgendes geachtet werden: Sie müssen spätestens 21 Tage vor der entsprechenden Veranstaltung gestellt werden. Und dann gibt es nochmals eine Ausnahme von der Ausnahme: Bei Senioren ab 50 Jahren, die an Diabetes mellitus leiden und Insulin oder Diuretika verschrieben bekommen haben, reicht es für nationale Veranstaltungen aus, wenn sie bei Wettkämpfen eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der sich die medizinische Notwendigkeit hierfür ergibt.

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