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Ratgeber - proMA antwortet

Hellmuth Klimmer (Kabelsketal) bittet‚ aus aktuellem Anlass und wegen der immer wieder auftauchenden Fragen im leichtathletik.de-Forum unseres DLV um die Klärung der Frage':
Unterliegen Senioren, gleich ob mit oder Unterschrift/Zustimmung der Vaterstettener Erklärung, den gleichen Bedingungen bezüglich Dopingkontrollen wie der DLV-Bundeskader (ca. 560 gemeldete Testpool-Sportler)? Insbesondere interessiert, ob Senioren bei sog. Trainingskontrollen jederzeit zu Hause, auf der Trainingsstätte, …. (zwischen 6.00 und 22.00 Uhr) zu Dopingkontrollen verpflichtet sind? Ist das zivilrechtlich machbar?

"ProMa" antwortet:

In der Tat wird die Frage nach sog. Trainingskontrollen bei Senioren immer wieder gestellt. Sie ist eindeutig mit "Nein" zu beantworten.
Sämtliche Senioren-Leichtathleten unterliegen ausschließlich sog. Wettkampf-kontrollen, allerdings hier bei jedem Wettkampf, egal ob es eine Meisterschaft ist oder eine "offene Veranstaltung". Dies gilt grundsätzlich für jeden aktiven Wettkampfsportler.
Trainingskontrollen sind nur zusätzliche Ausnahmen für einen streng limitierten Athletenkreis, nämlich für sog. Pool- (Registered Testing Pools) sowie Kaderathleten. Nur diese können zu jeder Zeit kontrolliert werden; um für den Kontrolleur erreichbar zu sein, müssen sie ihren jeweiligen Aufenthaltsort und Änderungen melden (Where-about-System). Für diesen Athletenkreis haben die Dopingagenturen ein sog. Meldesystem eingerichtet, über das mit den neuesten Medien der jeweilige Aufenthaltsort angegeben und Änderungen mitgeteilt werden. Verstöße gegen solche Meldepflichten können geahndet werden, von Ermahnungen bis zur Annahme eines positiven Dopingverstoßes.
Solche "Rund-um-die-Uhr-Überwachung" eines Athleten bedeutet für diesen einen erheblichen Eingriff in seine individuellen Persönlichkeitsrechte und sind nur dann verhältnismäßig, wenn es bei Sportler und Verband um existentielle Belange geht. Deswegen gilt die Meldeverpflichtung für Sportler, um Trainingskontrollen zu ermöglichen, nur für die absoluten Spitzenathleten, die entweder zu den Besten der Welt gehören und deswegen in einem entsprechendem Pool zusammengefasst werden, oder für Bundeskaderathleten, weil diese - zum Teil - mit ihrem Sport Geld verdienen, vom Staat gefördert werden und für internationale Einsätze und Meisterschaften sowie Olympische Spiele in Frage kommen. Für internationale Meisterschaften, Olympische Spiele sowie die Aufnahme in einen deutschen Bundeskader ist Voraussetzung, dass sich der Athlet diesem Meldesystem und damit dem Trainingskontrollsystem (auch schriftlich) unterwirft.
Bei Seniorensportlern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommen Trainingskontrollen nicht in Frage, also aus zwei Gründen: zum einen wäre der Eingriff in ihre Persönlichkeitssphäre nicht mehr verhältnismäßig und würde daher gegen Verfassungsrecht verstoßen, zum anderen wäre der Aufwand, der für die Erstellung und Erhaltung eines solchen Systems nicht mehr vertretbar und nicht zu rechtfertigen. Denn schließlich müsste dann jeder Wettkampfsportler - nicht nur Teilnehmer an Meisterschaften - in einem solchen System erfasst werden.
Hinzu kämen dann noch die übrigen Wettkampfsportler, die noch nicht dem Seniorenalter angehören, weil schließlich insoweit Gleichheit für alle Wettkampfsportler gelten müsste. Hier müsste sicherlich ein System auf die Beine gestellt (und auch finanziert und beherrscht sowie betreut) werden, das allein in Deutschland zigtausende Wettkämpfer umfassen würde.
Wer den Finanz- und Personaletat der NADA kennt, kann ermessen, welch wesentlich höheren Personal- und Finanzaufwand für die deutsche Leichtathletik ein solches Where-about-System erfordern würde. Unabhängig von den Beeinträchtigungen des "normalen" Seniorensportlers: Jeder Aufenthaltsort, jede Veränderung desselben müsste gemeldet werden!
Die von proMASTERs entwickelte und herausgegebene "Vaterstettener Erklärung" mit zwischenzeitlich mehr als 1300 Unterzeichnern aus 35 Nationen hat keinen Einfluss auf die Kontrollhäufigkeit bei Wettkämpfen. Sie dokumentiert auf freiwilliger Basis, dass sich der Unterzeichner offensiv für einen sauberen Sport bei den Senioren einsetzt.

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